Mittwoch, 11. Mai 2016

Zu den Mitzwot (402-425)

Opfergaben, Zehnten und Taxen

402. Ein Unbeschnittener soll nicht vom Hebopfer noch von anderen Heligen Speisen essen
        (2. Buch Mose 12:44-45; 3.Buch Mose 22:10).
403. Nicht die Folge der Trennung der Opfergaben und der Zehnten ändern; zuerst                       kommen die ersten Früchte, dann die Opfergabe, und zum Schluss der erste Zehnte 
        (2. Buch Mose 22:28).
404. Jedes Jahr dem Allerheiligsten einen halben Schekel für die Bereitstellung der                       öffentlichen Opfer spenden (2. Buch Mose 20:13).
405. Ein Kohen, der gerade unrein ist, soll nichts von den Opfergaben essen (3. Buch Mose         22:13).
406. Jemand, der kein Kohen, keine Frau eines Kohen, und keine ledige Tochter eines                 Kohen ist, soll nichts von den Opfergaben essen (3. Buch Mose 22:10).
407. Kein Fremdling oder sein Taglöhner soll etwas essen von den Opfergaben essen 
        (3. Buch Mose 22:10).
408. Nichts davon essen, was noch nicht von den Opfergaben und den Zehnten getrennt             worden ist (3. Buch Mose 22:15).
409. Den Zehnten der Erzeugnisse zum Unterhalt der Leviten abgeben (3. Buch Mose                 27:30; 4. Buch Mose 18:24).
410. Das Vieh zehnteln (3. Buch Mose 27:32).
411. Nicht den Zehntel von der Herde verkaufen (3. Buch Mose 27:33-34).
412. Die Leviten sollen den Zehntel, den sie von den Israeliten erhalten haben, beiseite                 legen und an den Kohen weitergeben (4. Buch Mose 18:26).
413. Nicht den zweiten Zehntel vom Getreide ausserhalb Jerusalems essen (5. Buch Mose           12:17).
414. Nicht den zweiten Zehntel von der Weinernte ausserhalb Jerusalems verzehren (5.               Buch Mose 12:17).
415. Nicht den zweiten Zehntel vom Öl ausserhalb Jerusalems verzehren (5. Buch Mose             12:17).
416. Die Leviten nicht vernachlässigen, sondern sie beschenken, sodass sie sich auf jedem         Fest freuen (5. Buch Mose 12:19).
417. Den zweiten Zehnte im ersten, zweiten, vierten und fünften Jahr des Schabbat Zyklus           der Jahre beiseite legen, sodass deren Besitzer sie isst (5. Buch Mose 14:22).
418. Den zweite Zehnte in der dritten und sechsten Jahr des Schabbat Zyklus der Jahre für         die Armen beiseite legen (5. Buch Mose 14:28-29).
419. Dem Kohen die obligatorischen Teile des geschlachteten Viehs geben (5. Buch Mose           18:3).
420. Dem Kohen das Erste vom Vlies geben (5. Buch Mose 18:4).
421. Das große Hebopfer (das heißt, ein kleiner Teil des Korns, Wein und Öl) für den                     Kohen beiseite legen (5. Buch Mose 18:4).
422. Die Erlöse aus dem zweiten Zehnte auf nichts anderes als Essen und Trinken                       erweitern (5. Buch Mose 26:14).
423. Nicht den zweiten Zehntel -auch nicht in Jerusalem- im Stand der Unreinheit essen,             bis der zweite Zehntel eingelöst worden ist (5. Buch Mose 26:14).
424. Nicht den zweiten Zehntel während einer Trauer essen (5. Buch Mose 26:14).
425. Die Erklärung abgeben, wenn der zweite Zehnte zum Heiligtum gebracht wird (5. Buch         Mose 26:13).

Quelle:


http://www.jewfaq.org/613.htm

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